Wer erhält das Pflegegeld nach § 37 SGB XI?
Pflegegeld ist eine Geldleistung zur freien Verfügung des Pflegebedürftigen. Das heißt, in erster Linie erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld ausbezahlt. Ein pflegebedürftiger Mensch ist nicht verpflichtet, das Pflegegeld an die Pflegeperson weiterzugeben. Es liegt in seinem eigenen Ermessen, was er mit dem Pflegegeld macht, wen er damit bezahlt und in welcher Höhe.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass beim Pflegegeldantrag mit Zustimmung des Pflegebedürftigen bereits die Bankverbindung der pflegenden Person angegeben wird. Dann erfolgt die Zahlung des Pflegegeldes direkt an die Pflegeperson und nicht an den Pflegebedürftigen.



Erhalten Menschen mit einer Behinderung Pflegegeld?
Ob jemand Pflegegeld erhält ist nicht vom Grad der Behinderung sondern von der Pflegebedürftigkeit und somit vom Pflegegrad abhängig. Wer einen Pflegegrad 2 bis 5 hat, kann Pflegegeld beantragen unabhängig davon, ob eine Behinderung vorliegt oder nicht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Pflegegeld zu erhalten?
Um Pflegegeld von der Pflegekasse zu erhalten, ist es notwendig,

dass ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt UND
die Pflege zu Hause durchgeführt wird.
Wer die Pflegesachleistungen (z.B. erbracht durch einen ambulanten Pflegedienst) in vollem Umfang ausschöpft, erhält kein Pflegegeld.

Anmerkung 1: Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld. Der Pflegegrad 1 enthält bei weitem weniger Leistungen als die Pflegegrade 2 bis 5.

Anmerkung 2: Wer nur Pflegegeld in Anspruch nimmt und keine Pflegesachleistungen (Pflegedienst), muss Beratungseinsätze in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie bei den

Pflegegraden 2 und 3 jeweils halbjährlich und bei den
Pflegegraden 4 und 5 jeweils vierteljährlich
einen Beratungsbesuch durch eine anerkannte Pflegefachkraft akzeptieren und auch selbst organisieren müssen. Damit soll die Qualität der Pflege sichergestellt sein.